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Informationen für Kassenpatient*innen

Wer bezahlt die logopädische Therapie?

Die Kosten für die von den Ärzt*innen verordnete logopädische Therapie werden durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Erwachsene Patient*innen der gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtsumme plus 10 € Rezeptgebühr selber tragen. Haben Sie einen Befreiungsausweis sind Sie von der Zuzahlung befreit.

Wie bekomme ich eine Verordnung?

Die Verordnung wird durch die behandelnden Ärzt*innen ausgestellt. Folgende Ärzt*innen können eine Verordnung ausstellen:

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  • Bei Kindern: Kinderärzt*innen, Hausärzt*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innen, Hals-Nasen–Ohren-Ärzt*innen oder Phoniater*innen

  • Bei Erwachsenen: Hausärzt*innen, Neurolog*innen, Hals-Nasen–Ohren-Ärzt*innen oder Phoniater*innen.
     

Auch Fachkliniken stellen Verordnungen aus, z.B. die Abteilung HNO-Pädaudiologie, Pädiatrie, Phoniatrie, Psychiatrie und Neurologie

Wie bekommen Sie einen Termin bei uns?

Nach telefonischer Anmeldung können wir Ihnen mitteilen, wann ein Therapieplatz für Sie oder Ihr Kind frei wird. Dringende Fälle (neurologischer oder organischer Ursache) z.B. nach Schlaganfall oder bei Stimmversagen werden sofort versorgt.

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