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Informationen für unsere Patient*innen

Terminabsagen

Wir sind, anders als viele Arztpraxen, eine reine Terminpraxis, daher sind mit uns mündlich sowie schriftlich vereinbarte Termine verbindlich. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, die mit uns vereinbarten, verbindlichen Termine bis zu 24h vorher kostenlos zu stornieren.

Dies können Sie gerne persönlich oder telefonisch machen, oder zu jeder Zeit per Nachricht auf dem Anrufbeantworter (wenn Sie auf den Anrufbeantworter gesprochen haben, erreicht uns die Nachricht, es ist kein Rückruf zur Bestätigung von unserer Seite nötig. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Nachricht gilt der Termin als abgesagt. Auch sonntags!). Absagen per Mail können wir ausdrücklich NICHT akzeptieren.

Ausfallhonorar

Erfolgt Ihre Terminabsage erst innerhalb 24h vor Ihrem Termin bei uns oder später, wird – immer und ohne Ausnahme - eine private Ausfallgebühr (siehe Behandlungsvertrag) für Sie fällig. Den genauen Gesetzestext und weiterführende rechtliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter den nachfolgenden Links.

https://www.iww.de/pp/recht/verguetung-wann-duerfen-sie-als-therapeut-ein-ausfallhonorarverlangen-f97356

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

Das ist so ärgerlich!

Das ist uns bewusst. Dieses Thema stößt im Praxisalltag häufig auf Unverständnis bei unseren Patient*innen und führt mitunter zu unangenehmen Gesprächen oder sogar

Behandlungsabbrüchen durch die Patient*innen.

Daher möchten wir die Erhebung dieser Ausfallgebühren noch etwas näher erläutern. Nicht zuletzt auch, damit Sie verstehen können, dass wir niemanden bestrafen, abzocken, vergraulen oder ungerecht behandeln möchten. Wir müssen schlicht und ergreifend unsere Existenz als zuverlässige und qualitativ hochwertig arbeitende Praxis sichern. Sollten Sie also ein Ausfallhonorar zu bezahlen haben, lesen Sie sich bitte folgenden Abschnitt aufmerksam durch, bevor Sie das Gespräch mit uns suchen.

Warum muss ich ein Ausfallhonorar bezahlen?

Zu einer erfolgreich verlaufenden Therapie gehören zwei Parteien: Die der Therapeutin und die der Patient*innen. Zur Compliance der Patient*innen gehört es, ihre Therapietermine regelmäßig wahrzunehmen und fristgerecht abzusagen. Dies liegt in der Verantwortung der Patient*innen selbst, nicht bei den Krankenkassen - diese vergüten nur eine STATTGEFUNDENE therapeutische Leistung.

Das bedeutet, wir reservieren den Zeitraum Ihres Termins exklusiv für Sie, häufig ganze 45 Minuten oder mehr. Nehmen Sie diesen Termin nicht wahr, entziehen Sie uns die Arbeitsgrundlage und gleichzeitig die Vergütung unserer geleisteten Arbeitszeit (wir sind ja trotzdem da – auch wenn Sie es nicht sind.) Und nicht nur das: Es entstehen uns durch jede kurzfristige Absage reale Kosten (Lohn der Therapeutinnen, Miete, Strom, zusätzliche Arbeit für die Praxisassistenz, etc.).

Unsere einzige Möglichkeit, die entstehenden finanziellen Verlust auszugleichen, wäre den kurzfristig abgesagten Termin mit einem neuen Patienten zu besetzen. Dann wäre Ihr Therapieplatz jedoch doppelt belegt und eine kontinuirliche Behandlung könnte nicht mehr gewährleistet werden. Dadurch würde die Qualität unserer Arbeit und der Erfolg der Therapie massiv leiden und kommt daher für uns nicht in Frage.

Fragen und Reaktionen, die in diesem Zusammenhang oft auftauchen:

„Aber mein Kind / Angehörige*r / Ich selbst waren krank! Das kann doch nicht sein, dass ich hierfür etwas bezahlen muss!“

Tatsächlich tun Sie das in vielen Lebensbereichen völlig selbstverständlich, ohne es in Frage zu stellen. Wenn ihr Kind nicht zum Schwimmunterricht gehen kann, weil es erkrankt ist, zahlen Sie den Schwimmkurs trotzdem weiter. Es ist auch völlig selbstverständlich, dass wir eine Reise, ein Konzertticket oder eine Zugfahrt, die wir gebucht haben, bezahlen müssen. Ärgerlich? Auf jeden Fall! Aber trotzdem selbstverständlich.

Bei einer Therapie liegt der Fall nicht anders. Der einzige Unterschied: Sie genießen den Service, dass Ihre Krankenkasse normalerweise die Kosten der Behandlung trägt – aber eben nur, wenn Sie Ihre vereinbarten Termine auch wahrnehmen!

Umgekehrt: Da uns ja tatsächliche, reale Kosten durch Ihre kurzfristige Absage entstehen, würde es bedeuten, dass Sie von uns erwarten, dass wir Geld bezahlen, weil Ihr Kind erkrankt ist.

 

„Bei meiner Ergotherapeut*in/Physiotherapeut*in/früheren Logopäd*in habe ich immer einfach unterschrieben! Das kann ich doch jetzt auch machen - sie bekommen Geld und ich keine Rechnung.“

Abrechnungsbetrug und erschlichene Leistungen sind laut § 263 StGB für beide Parteien strafbar! Eine Praxis kann das zusätzlich noch Ihre Zulassung kosten. Wir sind nicht bereit uns strafbar zu machen oder unsere Existenzgrundlage aufs Spiel zu setzen. Daher kommt das für uns absolut nicht in Frage!

 

„Meine Behandlung wurde doch aber letzte Woche auch wegen Verhinderung der Therapeutin kurzfristig abgesagt. Dann kann ich Ihnen dafür ja auch eine Rechnung stellen!“

Ihnen entsteht in der Regel kein (finanzieller) Schaden, wenn der Termin von Seiten der Praxis abgesagt oder verschoben wird. Daher haben Sie auch keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

„Ich kann das Ausfallhonorar nur schwer finanzieren!“

Sollten Sie nicht in der Lage sein, eine von uns gestellte Rechnung zu begleichen, so nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, um Ihren Therapieplatz nicht zu verlieren. In Einzelfällen können wir eine individuelle Ratenzahlung vereinbaren.

Abschließende Anmerkungen:

Dass wir aus Kulanz auf die Bezahlung für unsere Arbeit verzichten und zusätzliche Kosten in Kauf nehmen, kann niemand von uns erwarten. Aus Respekt und um unserer Arbeit Wertschätzung entgegenzubringen, bitten wir Sie, darauf zu verzichten mit uns über die gerechtfertigte Erhebung des Ausfallhonorares zu diskutieren.

Wer seine Rechnungen nicht begleicht, wird bei uns keine weiteren Behandlungen erhalten.

Logopädische Praxis
Jeanette Lüdemann-Wies

Unsere Therapiebereiche für Kinder und Erwachsene sind:

Aphasie
Dysarthrie
Dysgrammatismus
Dyskalkulie
Hörstörungen
Hörverarbeitungsstörung
Laryngektomie
Lautfehlbildungen
Lese-/Rechtschreibstörung
Mundmotorik
Rhinophonie
Schluckstörung
Spätsprecher (Late-Talkers)
Sprachinformationsverarbeitung
Sprachtherapie
Stimmstörungen + Stimmbildung
Stimmtherapie
Stottern
Therapie bei Cochlea Implantat

Therapie bei Parkinson in Anlehnung an Lee Silverman
Trachealkanülenmanagement
Unterstütze Kommunikation

Verbale Entwicklungsdyspraxie

Unsere Standorte finden Sie im Raum Köln/Bonn und in der Eifel:
 
Porz-Lind
Am Linder Kreuz 72
51147 Köln
Telefon 02203 / 92 10 40

Niederkassel-Ranzel
Gierslinger Str. 5
53859 Niederkassel-Ranzel
Telefon 02208 / 921 80 37


Prüm
Oberbergstr. 16a
54595 Prüm
Telefon 06551 / 14 88 077

Sie erreichen uns zu den folgenden Sprechzeiten:
 
Montag - Freitag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie:
Terminabsagen sind nur telefonisch möglich.


Email:
praxis@logopaedie-luedemann.de

Fax:
02203 / 92 10 50

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