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Informationen für Privatpatient*innen

Information zur Honorarberechnung bei Privatversicherten

In der Logopädischen Praxis Jeanette Lüdemann-Wies stehen Ihnen 17 staatlich anerkannte Logopädinnen, Diplom-Logopädinnen und Sprachtherapeutinnen zur Verfügung. Dieser geballte Erfahrungsschatz von mehr als 100 Berufsjahren gewährleistet Ihnen eine einzigartige Basis für Ihren Heilungserfolg.

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Durch unsere hohen Investitionen in fortlaufende Aus- und Weiterbildungen und den permanenten Austausch in internen Seminaren erreichen wir für Sie die bestmögliche Versorgung.

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Sie schließen als Privatpatient*in mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag ab (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB): Wir verpflichten uns darin unsere definierte therapeutische Leistung zu erbringen, Sie verpflichten sich, den Therapeut*innen den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die Private Krankenversicherung (PKV) zu zahlen.

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Eine definierte Leistungsbeschreibung, die Dauer, konkreten Inhalt und Umfang der Therapie genau festlegt, gibt es im Bereich der PKV mangels vertraglicher Bindung zwischen PKV und Therapeut*in (so wie es bei den Ärzt*innen durch die GOÄ geregelt ist) nicht.

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Sie als Patient*in entscheiden, welche Therapiequalität sie benötigen, um Ihre gesundheitlichen Probleme zu therapieren. Sie als Privatpatient*in haben mit Ihrer privaten Krankenversicherung einen Vertag abgeschlossen, auf Grund dessen diese die Heilmittelkosten übernimmt. Die vertraglich festgelegten Voraussetzungen zur Kostenerstattung der erbrachten Leistungen durch die private Krankenkasse sind:

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1. Eine ärztliche Verordnung, aus der die Indikation zur Heilmitteltherapie ersichtlich wird und
2. die Leistungserbringung durch einen/eine Therapeut*in, der gem. Gesetz eine entsprechende Berufsbezeichnung führen darf.

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Als privat Versicherte*r müssen Sie darauf achten, dass der Vertrag keine Klausel enthält, der die Kostenerstattung für Heilmittel der Höhe nach begrenzt.

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Immer häufiger berichten uns Patient*innen, ihre Krankenkasse habe eine volle Kostenübernahme für eingereichte Honorarrechnungen abgelehnt. Als Begründung für die Ablehnung der vollen Erstattung heißt es jeweils - unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Honorarforderung – diese sei überhöht. Lediglich Honorare bis zur Höhe der Beihilfesätze für Versicherte des öffentlichen Dienstes bleiben unbeanstandet.

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Waren es früher noch Versicherungsgesellschaften, die ohnehin den Ruf einer schlechten Zahlungsmoral genießen, bedienen sich nun immer mehr Gesellschaften dieser fragwürdigen Geschäftspraktiken. Da sich die einzelnen Versicherer gegenüber Ihren Kund*innen, nämlich Ihnen, stets der gleichen Argumente, bis hin zur identischen Wortwahl in ihrer Korrespondenz bedienen, können Sie von einer abgesprochenen Politik ausgehen. Mit Scheinargumenten erwecken diese Gesellschaften bei Ihnen den Eindruck, die unberechtigten Kürzungen der Kostenerstattung seien legitim. Die einzelnen privaten Versicherungsgesellschaften spekulieren (leider allzu oft mit Erfolg) darauf, dass Sie vor einer - zumeist erfolgversprechenden - Einschaltung ihres/ihrer Rechtsanwält*in zurückschrecken. Möglicherweise hoffen sie gar darauf, dass Sie angesichts unzumutbarer Eigenbeteiligungen freiwillig auf langwierigere Therapiemaßnahmen verzichten. Dieser Eindruck drängt sich förmlich auf, da es vor allem ältere und chronisch kranke Patient*innen sind, die regelmäßig von Erstattungsproblemen mit ihrer PKV berichten.

Häufig gestellte Fragen

Musterschreiben für die privaten Krankenkassen

Zur Auseinandersetzung mit Ihrer Versicherung bieten wir Ihnen Musterschreiben.

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Die unten aufgeführten Mustertexte sind nur exemplarisch zu verstehen und ersetzen in keinem Fall den qualifizierten Rechtsbeistand. Wählen Sie die Textbausteine aus, die zu Ihrem konkreten Fall passen. Unter Umständen müssen Sie auch mehrere Bausteine miteinander kombinieren. Überprüfen Sie auf jeden Fall vorher, was Ihr Tarif über die Erstattung von Heilmitteln aussagt und nehmen Sie darauf Bezug.

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Wenn Ihre private Krankenkasse die Zahlungen für die logopädische Therapie weiterhin ablehnt, so können Sie sich weitere Unterstützung beim Ombudsmann der PKV holen.

 

www.pkv-ombudsmann.de

Mustertext

Nicht übliche Preise

Mustertext

Tarifliche Beschränkung

Mustertext

Überschreitung d. Beihilfe

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